Satzung für das Blaue Kreuz Ansbach e. V.
§ 1 Name, Rechtsform, Sitz, Geschäftsjahr
§ 5 Enthaltsamkeitsverpflichtung
§ 7 Freunde des Blauen Kreuzes
besteht, ohne dass die Mitgliederversammlung gebunden ist an die Zahl, die Aufgabenverteilung und die Bezeichnung der Vorstandsämter. Die Verteilung der Aufgaben auf einzelne Vorstandsmitglieder erfolgt durch Vorstandsbeschluss, soweit sie nicht durch die Mitgliederversammlung bestimmt wird. Hauptamtliche Mitarbeiter, die überwiegend in der Gemeinde und/oder Suchtarbeit tätig sind, werden Kraft ihres Amtes zur Vorstandschaft abgeordnet. Sie können durch Mehrheitsbeschluss der gewählten Vorstandsmitglieder von einzelnen Vorstandssitzungen ausgeschlossen werden.
§ 9 Mitgliederversammlung des Blauen Kreuzes Ansbach
§ 10 Wahlen
§ 12 Auflösung
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